Brandenburg will mit neuen gesetzlichen Regelungen den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern. Das am Mittwoch vom Landtag dazu verabschiedete Gesetz sei ein „wichtiger Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt“, erklärte Innenminister Michael Stübgen (CDU) nach dem Parlamentsbeschluss in Potsdam. Die Polizei erhalte nun umfassende Möglichkeiten, um potenzielle Opfer vor häuslicher Gewalt zu schützen und Täter effektiv daran zu hindern, weitere Straftaten zu begehen.
Mit dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird das Polizeigesetz des Bundeslandes an mehreren Stellen geändert. In sogenannten Hochrisikofällen werde jetzt bei potenziellen Sexual- und Gewaltstraftätern eine elektronische Fußfessel eingeführt, hieß es. Diese könne auch eingesetzt werden, um Nachstellungen mit hohem Schädigungspotential zu verhindern und um Kontakt-, Näherungs- und Rückkehrverbote zu kontrollieren. Bei konkreten Gefahren könnten Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote von bis zu zwei Wochen verordnet werden. Bisher waren es bis zu zehn Tage.