In Brandenburg werden künftig nur noch Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive in Verantwortung der Kommunen untergebracht. Ausländerinnen und Ausländer, die eine unklare oder schlechte Bleibeperspektive haben wie abgelehnte Asylsuchende, sollen in der Obhut des Landes bleiben. Für effizientere Rückführungen sind zudem Ausreiseeinrichtungen geplant. Dazu hat der Landtag am Mittwoch in Potsdam eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes beschlossen.
Ziele seien eine bessere Steuerung von Migration und Integration sowie eine Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte, hieß es zur Begründung. Menschen ohne gesicherte Bleibeperspektive sollen nach Angaben des Innenministeriums zunächst in Übergangs- und Ausreiseeinrichtungen untergebracht werden.
Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen wird dem Gesetz zufolge von 18 auf 24 Monate ausgeweitet. Familien mit Kindern sollen jedoch weiter innerhalb von sechs Monaten in anderen Einrichtungen untergebracht werden. Die Diakonie hatte unter anderem die höhere Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme kritisiert.
Nach Angaben des Innenministeriums soll die erste Landesübergangseinrichtung mit voraussichtlich rund 400 Plätzen 2026 in Frankfurt an der Oder eröffnet werden. Die erste Ausreiseeinrichtung mit bis zu 250 Plätzen für vollziehbar Ausreisepflichtige soll im Anschluss in Wünsdorf in Betrieb gehen. In Ausreiseeinrichtungen soll laut Innenministerium auch die freiwillige Rückkehr durch entsprechende Beratung und Betreuung gefördert werden. Der Aufenthalt dort soll drei Monate nicht überschreiten.