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Bonn feiert Jubiläum des Grundgesetzes mit “Fest der Demokratie”

Anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes findet am 25. Mai in Bonn ein „Fest der Demokratie“ statt. Dazu veranstaltet der Amtssitz des Bundespräsidenten in Bonn, die Villa Hammerschmidt, einen Tag der offenen Tür, wie das Bundespräsidialamt am Freitag in Berlin mitteilte. Zu den Feierlichkeiten rund um das Jubiläum laden der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, die Stadt Bonn sowie das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein.

Im ehemaligen Bundesviertel der früheren Hauptstadt wird am 25. Mai ab 11 Uhr ein Programm für alle Altersgruppen geboten, wie es hieß. Bundespräsident Steinmeier begrüße gegen 13 Uhr die Gäste auf der Hauptbühne an der Villa Hammerschmidt. Im Park der Villa finden Gesprächsrunden, Musik und Mitmachaktionen statt. Die Gäste können sich über die Arbeit des Bundespräsidenten informieren, verschiedene Bundesbehörden sowie deutsche und internationale Organisationen stellen ihre Arbeit vor. Gästeführer bieten Rundgänge durch die Villa Hammerschmidt an.

Die Villa Hammerschmidt ist seit 1950 Amtssitz des Bundespräsidenten. 1957 kam Schloss Bellevue in Berlin als weiterer Amtssitz hinzu. Bis heute nutzt der Bundespräsident die Villa regelmäßig für offizielle Anlässe.

Zeitgleich wird in Berlin das „Doppeljubiläum“ 75 Jahre Grundgesetz und 35 Jahre Friedliche Revolution mit einem dreitägigen Demokratiefest gefeiert. Den Auftakt bildet am 23. Mai ein Staatsakt mit einer Rede des Bundespräsidenten. Im Anschluss ist vom 24. bis 26. Mai rund um Bundeskanzleramt und Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags ein umfangreiches Programm geplant, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

Am 23. Mai 1949 war das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn feierlich verkündet worden. Der Entwurf des Grundgesetzes war zuvor am 8. Mai 1949 vom Plenum des Parlamentarischen Rates angenommen und am 12. Mai von den Militärgouverneuren der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszonen genehmigt worden. Der Parlamentarische Rat hatte von September 1948 bis Mai 1949 getagt und die verfassungsrechtliche Grundlage für die Bundesrepublik geschaffen.