Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat das Feuerwerksverbot für die Nordseeinseln Föhr und Amrum vorerst gekippt. Ein Feuerwerkshändler hatte im Eilverfahren gegen den Kreis Nordfriesland geklagt und Recht bekommen, wie der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk am Donnerstag in Berlin mitteilte. Als Reaktion darauf fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Schleswig-Holstein eine Änderung der Sprengstoffverordnung, um Verbotszonen auszuweiten.
Föhr und Amrum hatten zuvor das Abbrennen von privatem Feuerwerk aus Umwelt- und Tierschutzgründen untersagt. Dieses Verbot hat das OVG bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Die Verhandlung dazu findet im kommenden Jahr statt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Amt Föhr-Amrum hatte sich beim Böllerverbot auf das Immissionsschutzgesetz gestützt, dagegen urteilte das OVG: „Ein solches Verbot fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sprengstoffrecht.“
„Das Urteil des OVG Schleswig stellt einmal mehr klar: Flächige und pauschale Feuerwerksverbote sind rechtlich nicht möglich“, sagte Christoph Kröpl, Geschäftsführer des Bundesverbands Pyrotechnik. In sensiblen und schutzwürdigen Bereichen würde die bundeseinheitliche Gesetzgebung bereits Feuerwerk verbieten. Kommunen könnten etwa Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen untersagen, hieß es vom Bundesverband. Auch nach dem Urteil werde auf den Inseln das Böllern in sensiblen Bereichen verboten bleiben.
Zuletzt hatte ein Bündnis aus 55 Organisationen unter dem Hashtag #böllerciao ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke gefordert. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Forderung, um Einsatzkräfte besser zu schützen: „Kolleginnen und Kollegen der Polizei und Rettungskräfte werden immer wieder mit Böllern angegriffen und verletzt“, sagte Sven Neumann, GdP-Landeschef in Schleswig-Holstein. Er fordert Änderungen bei der Sprengstoffverordnung des Bundes, damit Kommunen Verbotszonen ausweiten können. Auch ein zentrales, gemeinschaftliches Silvesterfeuerwerk sei besser zu kontrollieren und weniger gefährlich.
Der Nabu Schleswig-Holstein appelliert, auf privates Feuerwerk zu verzichten. Vögel, Wildtiere und Menschen würden unter der lauten Knallerei leiden, hieß es. „Lieber ein großes zentrales Feuerwerk als zehntausend kleine vor der Haustür“, sagte Nabu-Landessprecherin Eva Krautter. Die Böllerei verursache bei Tieren enormen Stress: Wildtiere und Vögel würden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und in Panik geraten. Energieverlust und Stress könnten schnell lebensbedrohend werden.
Der Vorstoß des Amtes Föhr-Amrum zeige, dass sich die nordfriesischen Inseln der „besonderen Verantwortung für den Schutz ihrer einzigartigen Ökosysteme bewusst sind“, sagte Krautter. Das Wattenmeer habe eine „immense Bedeutung“ als Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche unter Schutz stehende Seevogelarten. Bei Vögeln löst der heftige Lärm den Fluchtreflex aus. Krautter: „Wasservögel reagieren sogar noch in zwei bis sieben Kilometern Entfernung auf Feuerwerk.“