In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Arnstadt (Thüringen) ist am Freitag ein angeklagter Aktivist wegen des Vorwurfs der Behinderung einer Abschiebung im vergangenen Jahr freigesprochen worden. Seinem Widerspruch gegen ein von der örtlichen Ausländerbehörde verhängtes Bußgeld in dreistelliger Höhe sei stattgegeben worden, teilte der Verein Seebrücke Erfurt nach der Verhandlung vor Ort mit.
Der Verein Seebrücke hatte anlässlich der Verhandlung zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen. An dem Protest beteiligten sich etwa 50 Menschen. Eine Seebrücken-Sprecherin sagte, der Protest richte sich gegen jede Abschiebung, egal von wem und egal wohin. Flucht und Fluchthilfe seien keine Verbrechen, sondern gelebte Solidarität. Abschiebungen böten zudem keine Lösung für die derzeitigen Herausforderungen der Gesellschaft im Umgang mit Geflüchteten.
Im Juni 2023 hatten etwa 60 Personen die Abschiebung einer Person aus einem Mehrfamilienhaus in Arnstadt erfolgreich verhindert. Sie hatten dazu die Nacht vor dem Haus verbracht. Das habe im Ergebnis zum Abbruch der Abschiebung geführt, hieß es in der Begründung des Bußgeldbescheids. Schließlich räumte die Polizei die Blockade. Der Vorwurf gegen den Angeklagten lautete, sich nicht freiwillig von dem Haus entfernt zu haben.
Der Verein Seebrücke Erfurt bezeichnet sich als Teil einer internationalen zivilgesellschaftlichen Bewegung. Sie setze sich für sichere Fluchtwege und die Entkriminalisierung der Seenotrettung ein.