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Bislang 60 Geschlechterwechsel in Schwerin

In Schwerin haben bislang rund 60 Personen ihren Geschlechtseintrag auf Grundlage des zum 1. November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes geändert. Es hat 20 Wechsel hin zum männlichen, 29 Wechsel hin zum weiblichen und acht Wechsel hin zum diversen Geschlecht gegeben, wie die Stadt dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Drei Menschen haben zudem die Streichung des männlichen bzw. weiblichen Geschlechtseintrags erklärt. Ablehnungen habe es nicht gegeben.

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt seit seinem Inkrafttreten in Deutschland die Möglichkeit für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das als veraltet und teilweise verfassungswidrig galt. Mit dem Gesetz können Betroffene die Änderung beim Standesamt beantragen – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren, wie sie früher erforderlich waren.