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Bischof Adomeit solidarisiert sich mit früherem Polizeichef Kühme

Bischof Thomas Adomeit hat das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg gegen den früheren Polizeipräsidenten und Synodalen Johann Kühme kritisiert. Kühme habe sich „über Jahre aus tiefer demokratischer Überzeugung gegen Rechtsextremismus engagiert, auch im Raum unserer Kirche. Dafür gebührt ihm großer Respekt und Dank“, sagte Adomeit am Donnerstag vor der in Rastede bei Oldenburg tagenden Synode.

Der 2024 in den Ruhestand getretene Polizeipräsident war am Montag vor dem Verwaltungsgericht wegen eines Interviews im August 2023 verurteilt worden. Er hatte – noch aktiv im Dienst – in der Oldenburger Nordwest-Zeitung die AfD als Gefahr für die innere Sicherheit bezeichnet. Der AfD-Landesverband Niedersachsen hatte dagegen geklagt. Das Gericht gab der Klage in Teilen statt. Als Beamter seien ihm durch das Neutralitätsgebot rechtliche Grenzen gesetzt. Diese habe er nicht immer eingehalten.

Bischof Adomeit betonte: „Kritik an demokratiegefährdenden Kräften darf nicht mundtot gemacht werden – weder im staatlichen noch im kirchlichen Raum.“ Die Entscheidung des Gerichts müsse ernst genommen werden. Sie markiere rechtliche Grenzen, die für den staatlichen Dienst wichtig sind. „Zugleich bleibt ebenso wichtig: Eine lebendige, wehrhafte Demokratie braucht Menschen, die öffentlich und klar benennen, wenn Parteien oder Bewegungen die Menschenwürde relativieren, rassistische oder antisemitische Positionen vertreten oder die Grundlagen der Verfassung infrage stellen.“

Wo Grenzen überschritten werden und die Würde anderer missachtet wird, könne Kirche nicht neutral bleiben, betonte der Bischof: „Wir widersprechen allen Formen von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn solche Positionen sich ‘christlich’ geben.“ Das sei kein „Nebenthema“, sondern ein „Ausdruck des Glaubens“.