Keine Obergrenze, eine pauschale und eine individuelle Zahlung, ein Recht auf Gespräch: Die evangelische Kirche plant Änderungen bei Anerkennungszahlungen für Missbrauchsbetroffene. Bischöfin Kirsten Fehrs nennt Details.
Bei Zahlungen an Missbrauchsbetroffene durch die evangelischen Kirche soll es auch künftig keine Obergrenze geben. “Wir reden von individuellen Leistungen je nach dem Erlebten und der Situation der betroffenen Menschen”, sagte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, in einem Interview des “Nordkuriers” (Mittwoch) in Neubrandenburg.
Derzeit fallen die Anerkennungsleistungen für Betroffene in den 20 Landeskirchen jeweils unterschiedlich aus. Die EKD arbeitet derzeit an einem bundesweit einheitlichen Verfahren. Ein Entwurf wurde gemeinsam von Betroffenen- und Kirchenvertretern im sogenannten Beteiligungsforum erarbeitet und Landeskirchen und Diakonie-Landesverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Er soll frühestens im März nächsten Jahres vom Rat der EKD beschlossen werden.
Neu ist laut Fehrs, dass jeder Betroffene ein Recht auf ein Gespräch mit den Anerkennungskommissionen erhalten soll, dass also nicht nur nach Aktenlage entschieden wird. Zugleich bleibe es dabei, dass Fälle allein auf Plausibilität geprüft würden und Betroffene keine Beweise erbringen müssten, so die Hamburger Bischöfin.
Bei erfolgreicher Prüfung solle es weiter individuelle Leistungen für die Betroffenen geben. “Aber neu ist, dass es zusätzlich zu den individuellen Leistungen eine pauschale Leistung geben wird, die dann gezahlt wird, wenn es sich um strafrechtlich relevante Taten handelt.” Zur Höhe der pauschalen Leistung machte Fehrs keine Angaben.
Nehme man die Gelder hinzu, die zur Entschädigung an Heimkinder geflossen seien, seien in den vergangenen Jahren über 70 Millionen Euro an Anerkennungs- und Entschädigungsleistungen gezahlt worden, sagte die Ratsvorsitzende. Die meisten Landeskirchen hätten dafür Rücklagen gebildet.