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Betrugsurteil im zweiten Anlauf: Ex-Pastor legt Revision ein

Ein am 4. Dezember wegen Betruges verurteilter ehemaliger evangelischer Pastor hat Revision gegen das vom Landgericht Hildesheim gefällte Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) müsse das Urteil nun überprüfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Hildesheimer Gericht hatte den Geistlichen aus Eime im Landkreis Hildesheim bereits 2021 verurteilt. Das Urteil war jedoch im März 2023 wegen eines Formfehlers aufgehoben und an das Landgericht Hildesheim zurückverwiesen worden.

Dieses hatte den 65-Jährige erneut für schuldig befunden und ihn am 4. Dezember wegen gewerbsmäßigem Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Pastor zwischen 2012 und 2026 in 44 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenkreisamt in Hildesheim eingereicht hat, um sich unrechtmäßig Geld erstatten zu lassen. Der Mann habe die Kirche auf diese Weise um 44.000 Euro gebracht.

Im Ursprungsurteil von 2021 hatte das Gericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten festgelegt. Die hannoversche Landeskirche hatte den Pastor nach dem Prozess vom Dienst suspendiert.

Der BGH hatte bei dem Urteil 2021 fehlende Transparenz moniert. Zwar sei das Urteil „materiell-rechtlich fehlerfrei“, allerdings habe das Gericht nicht ausreichend über eine außerhalb der öffentlichen Verhandlung stattgefundene Verständigung, einen sogenannten Deal, zwischen dem Gericht und den Verfahrensparteien informiert, lautete die Begründung. Im August 2024 wurde der Prozess vor dem Landgericht Hildesheim deshalb vollständig neu aufgerollt.

Eine Begründung für die Revision liegt nach Angaben des Gerichts bisher nicht vor. Der angeklagte Pastor und sein Anwalt hätten einige Wochen Zeit, die Revisionsgründe darzulegen, nachdem ihnen das Urteil in Schriftform zugegangen ist, teilte der Gerichtssprecher mit.