Schulen in freier Trägerschaft haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Bei der Berechnung vertreten beide Seiten teils unterschiedliche Auffassungen. Nun soll es Verbesserungen für die Schulen geben.
Mecklenburg-Vorpommerns Schulen in freier Trägerschaft sollen künftig mehr finanzielle Planungssicherheit haben. Das Kabinett billigte am Dienstag in Schwerin einen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Unter anderem ist ein neuer Modus bei der Berechnung der Kostensätze für die staatlichen Zuschüsse vorgesehen. Die Neuberechnung soll ab dem Schuljahr 2027/2028 gelten. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen bis dahin für jedes Schuljahr einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen.
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Paul Zehe, sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung. Ferner begrüßte er, dass in der Gesetzesnovelle ebenfalls ein Kompromiss über die Auszahlung des tariflich verbindlichen Inflationsausgleichs zustande gekommen sei.
Weitere zentralen Änderungen des Gesetzes betreffen unter anderem eine Sicherung des Schulnetzes, angepasste Schullaufbahnempfehlung für Gymnasien, eine gesetzliche Verankerung der Digitalen Landesschulen sowie eine Digitalisierungsstrategie.