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Bernreiter: 49-Euro-Ticket kein Erfolgsmodell im ländlichen Raum

Die Bundesländer fordern in der Frage der weiteren Finanzierung des Deutschlandtickets eine rasche Entscheidung des Bundes, um eine nachhaltige finanzielle Absicherung des Angebots sicherzustellen. Voraussetzung für einen stabilen Monatspreis von 49 Euro für das Ticket sei in diesem Jahr, dass der Bund die nicht verausgabten Finanzmittel aus 2023 auf 2024 überträgt, teilte die Verkehrsministerkonferenz am Donnerstag zum Abschluss ihres zweitägigen Treffens in Münster mit.

Das am 1. Mai 2023 gestartete Deutschlandticket wird mit drei Milliarden Euro je zur Hälfte von Bund und von den Ländern finanziert. Saarlands Verkehrsministerin Petra Berg (SPD) bezeichnete das Deutschlandticket als „Erfolgsgeschichte“. Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) gab zu bedenken, dass das Deutschlandticket – anders als oft dargestellt – „noch nicht das Erfolgsmodell für ganz Deutschland“ sei, da es vor allem im ländlichen Raum nicht so nachgefragt werde wie in den Ballungsräumen.

Die Länder unterstützen zudem die Idee des vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagenen Infrastrukturfonds, mit dem die Verkehrsinfrastruktur erhalten und modernisiert werden soll. Dabei soll auch der Einstieg privater Investoren geprüft werden. Laut einer Studie des Bundesverkehrsministeriums ist für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis 2031 ein Finanzbedarf für den Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur in Höhe von rund 40 Milliarden Euro notwendig.

„Wir stehen beim Erhalt unserer Infrastruktur vor einer gewaltigen Herausforderung. Jahrzehntelang wurde zu wenig investiert – und das rächt sich jetzt“, mahnte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne). Sein bayerischer Amtskollege Bernreiter ergänzte in Richtung Bundesregierung: „Wir brauchen mehr Investitionen und eine zuverlässige Finanzierung für Straße und Schiene!“ In diesem Zusammenhang warnten die Länder vor Kürzungen bei den Neu- und Ausbauprojekten in der Schieneninfrastruktur. (00/1249/18.04.2024)