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Berliner Leichenmuseum muss voraussichtlich schließen

Das “Menschen Museum” in Berlin muss voraussichtlich schließen. Die gezeigten Plastinate seien Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterlägen damit auch dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Dezember. Die Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate sei nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei. Die Ausstellung könne auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, weil der Betreiber für die Ausstellungsstücke keine konkreten Einwilligungen der Köperspender vorweisen könne. Text und Foto: epd

Das “Menschen Museum” in Berlin muss voraussichtlich schließen. Die gezeigten Plastinate seien Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterlägen damit auch dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Dezember. Die Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate sei nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei. Die Ausstellung könne auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, weil der Betreiber für die Ausstellungsstücke keine konkreten Einwilligungen der Köperspender vorweisen könne. Text und Foto: epd