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Berlin will höheren Landesmindestlohn

Der Berliner Senat will den Landesmindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 14,84 Euro und dann zum 1. Januar 2027 auf 15,59 Euro erhöhen. Dies bedeute eine konkrete Verbesserung für mindestens 358.000 Berlinerinnen und Berliner oder mehr als 20 Prozent aller Beschäftigten, erklärte Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) am Freitag in Berlin. Die Änderung befinde sich auf dem Weg und die neue Höhe werde per Rechtsverordnung festgelegt.

Die Ankündigung erfolgte zeitgleich zur Entscheidung der Mindestlohnkommission, bundesweit den Mindestlohn ab 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde anzuheben. Zum 1. Januar 2027 soll es eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro geben. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro.

Kiziltepe betonte, in teuren Städten wie Berlin reiche dieser bundesweit geltende Mindestlohn oft nicht aus, um die eigene Existenz abzusichern. Von der Anhebung des Landesmindestlohns profitieren Arbeitnehmer, die direkt beim Land Berlin sowie bei Unternehmen beschäftigt sind, an denen Berlin mehrheitlich beteiligt ist. Davon unabhängig wird der sogenannte Vergabemindestlohn geregelt. Dieser wurde zuletzt im April vergangenen Jahres von 13 Euro auf 13,69 Euro pro Stunde angehoben. Der Vergabemindestlohn soll Lohn- und Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen unterbinden.

Die CDU-SPD-Koalition im Land Berlin hatte sich darauf verständigt, dass Landesmindestlohn und Landesvergabemindestlohn den bundeseinheitlichen Mindestlohn um höchstens bis zu 1,50 Euro übersteigen dürfen. Für den Vergabemindestlohn ist die Senatswirtschaftsverwaltung zuständig.