Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertengruppe empfiehlt laut Medien eine teilweise Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Montag berichtete, plädiert die Kommission in ihrem Abschlussbericht dafür, Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen zu erlauben. „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, schreiben die Fachleute laut dem Medienbericht in dem noch nicht veröffentlichten Papier.
Dem Bericht zufolge spricht sich die Kommission zugleich dafür aus, dass Abbrüche weiter grundsätzlich verboten bleiben, sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist. Diese Grenze liege den Fachleuten zufolge ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Die Bundesregierung hatte vergangenes Jahr eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die unter anderem prüft, ob und wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden kann.
In den Wochen zwischen erstem Trimester, also den ersten drei Monaten, und Spätphase könne der Gesetzgeber nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Papier der Kommission. Ob an der Beratungspflicht festgehalten werde oder nicht, liege im Ermessen des Gesetzgebers.
Der Bericht der Kommission, die sich auch mit anderen ethisch umstrittenen Fragen der modernen Fortpflanzungsmedizin auseinandersetzt, soll nach den Worten von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Mitte April vorliegen.