Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat Betroffenen massive Erleichterungen durch das Selbstbestimmungsgesetz bei der Änderung des Geschlechtseintrags versprochen. „Das Gesetz wird das Leben von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen spürbar erleichtern und verbessern“, sagte der Grünen-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
„Es ist erklärtes Ziel des Gesetzes, das Recht jedes Menschen auf die eigene Persönlichkeit und eine respektvolle Behandlung in Bezug auf die verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität zu verwirklichen.“ Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz ab.
Was das Selbstbestimmungsgesetz ändern soll
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll es künftig möglich sein, durch einfache Erklärung beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Bislang müssen trans- und intergeschlechtliche Menschen dafür Begutachtungen mit intimen Fragen durchlaufen, was von den Betroffenen oftmals als entwürdigend empfunden wird.
Mit dem Gesetz behandele der Staat „transgeschlechtliche Menschen als mündige Menschen“, sagte Lehmann und kritisierte die vorherige Gesetzgebung: „Nach Transsexuellengesetz werden Menschen, die ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren möchten, vom Staat heute noch so behandelt, als wären sie krank.“ Sie müssten sich einem Gerichtsverfahren und zwei psychiatrischen Begutachtungen unterziehen. „Selbst bezahlen müssen die Betroffenen diese Gutachten auch noch.“