Die SED-Opferbeauftragte des Bundestags, Evelyn Zupke, fordert die Ampel-Koalition zu einer stärkeren Unterstützung der Opfer von Repressionen in der DDR auf. Der aktuelle Vorschlag dazu von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirke „mutlos“, sagte Zupke in Berlin. An den Belangen der Opfer gehe das vorbei. Zupke forderte unter anderem eine weitaus stärkere Erhöhung der SED-Opferrente als bislang geplant.
Buschmanns Entwurf, über den die Bundesregierung derzeit noch intern berät, sieht unter anderem vor, die Höhe der SED-Opferrente ab dem kommenden Jahr an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen. Zupke begrüßte den Plan, die Rentenhöhe auf diese Weise zu dynamisieren. Sie rechnete aber vor, dass dies gerade einmal einem Plus von neun Euro im Monat entspreche, und forderte deshalb eine vorherige Erhöhung der Opferrente, die zuletzt 2019 auf 330 Euro angehoben wurde. Eine konkrete Summe wollte sie dabei nicht nennen.
Ausgaben für SED-Opfer gesunken
Die Beauftragte betonte, dass die Ausgaben für SED-Opfer zuletzt um fünf Millionen Euro gesunken seien, der Staat also insgesamt weniger für sie ausgibt. Grund dafür ist, dass viele Betroffene inzwischen nicht mehr leben. Aktuell beziehen rund 38.000 Menschen die SED-Opferrente. Die von Buschmann geplanten Änderungen führen laut Zupkes Berechnungen zu Mehrausgaben von 4,4 Millionen Euro pro Jahr. 160 Millionen Euro werden Zupke zufolge pro Jahr für die SED-Opferrente insgesamt ausgegeben.
Die SED-Opferbeauftragte dringt aber auch auf Änderungen bei den Verfahren zur Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden etwa bei politischen Gefangenen der früheren SED-Diktatur. Die Ampel-Koalition hatte dies in Aussicht gestellt, Buschmanns Entwurf enthält sie aber nicht. Er argumentiert, dass die bestehenden Regelungen, insbesondere des in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Sozialen Entschädigungsrechts, ausreichen.
Zupke sieht das anders. Sie fordert eine Beweislastumkehr angelehnt an die Regelung für einsatzgeschädigte Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, bei denen der Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und dem heutigen Gesundheitsschaden vorausgesetzt werde.
Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur pflichtete Zupke bei. Auch nach der Novellierung des Sozialen Entschädigungsrechts bestünden für Betroffene in der Praxis immer noch erhebliche Schwierigkeiten, die Anforderungen der Kausalzusammenhänge zwischen Verfolgung und eingetretenen Gesundheitsschäden zu erfüllen, sagte Direktorin Anna Kaminsky. Eine Umkehr der Beweislast sei „dringend angezeigt“.
Härtefallfonds geplant
Buschmanns Entwurf sieht zudem die Einrichtung eines Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR vor sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR. Zupke rechnet nach eigenen Worten damit, dass das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause die Pläne berät und danach das Beratungsverfahren im Bundestag starten kann.