Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Kinderstartgeld auf den Weg gebracht. Damit solle das bisherige Familiengeld neu ausgerichtet und die Mittel anders verteilt werden, sagte Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) nach der Sitzung des Ministerrates in München. Die Hälfte der bisherigen Mittel solle weiterhin direkt den Familien zugute kommen, die andere Hälfte zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen genutzt werden. Die bessere Finanzierung von Kitas sei „dringend notwendig“, sagte die Familienministerin.
Zukünftig sollen Familien zum ersten Geburtstag jedes Kindes eine Einmalzahlung von 3.000 Euro erhalten. Bisher war das Familiengeld in monatlichen Raten gezahlt worden. Die Auszahlung des neuen Kinderstartgeldes ist ab dem 1. Januar 2026 möglich und gilt für alle Kinder, die seit dem 1. Januar 2025 geboren sind. Bei Mehrlingen erfolgt eine mehrfache Zahlung. Der Antrag für das Kinderstartgeld kann gleichzeitig mit dem auf Elterngeld gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt – wie beim Familiengeld – durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Das Kinderstartgeld ist eine freiwillige Unterstützung des Freistaates für Familien und richtet sich an Berechtigte mit Hauptwohnsitz in Bayern. Es dient nicht der Existenzsicherung und wird daher nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet. (2052/24.06.2025)