Artikel teilen:

Bayern stärkt Zentralstelle gegen Extremismus und Terrorismus

Die bayerische Justiz verstärkt die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Besondere Herausforderungen seien derzeit ein starker Anstieg antisemitischer Straftaten sowie Gewalttaten gegen Politikerinnen und Politiker, teilte das Justizministerium am Freitag mit. „Die Welt wird immer digitaler, der Kampf gegen Extremismus und Terrorismus damit vielschichtiger. Potenzielle Täter radikalisieren sich zunehmend über das Internet“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt seien Straftaten um das 70-fache von 61 auf 4.369 angestiegen. Das gehe aus der Statistik des Bundeskriminalamtes zu politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2023 hervor. „Jüdinnen und Juden müssen sich in Deutschland sicher fühlen können. Wir verfolgen antisemitische Straftaten konsequent“, sagte Eisenreich weiter.

Zum 1. Juni 2024 werde die Zentralstellenfunktion der ZET ebenso wie ihre bayernweite Ermittlungszuständigkeit auf sämtliche Bereiche der digitalen und analogen Hasskriminalität sowie auf politisch motivierte Kriminalität ausgeweitet. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München könnten damit noch umfassender gegen besonders erhebliche Fälle wie antisemitische Straftaten oder Hasskriminalität vorgehen, heißt es weiter.

Die ZET führe bayernweit besonders herausgehobene Strafverfahren in den Bereichen Extremismus, Terrorismus und Hasskriminalität. Sie arbeite eng mit dem Bayerischen Landeskriminalamt und den sonstigen spezialisierten Polizeidienststellen zusammen und sei gleichzeitig die zentrale Schnittstelle zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und zum Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Insgesamt habe die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München seit ihrer Gründung vor sieben Jahren über 4.000 Verfahren geführt. Seitdem sei die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler mehr als verdoppelt worden. (01/1655/31.05.2024)