Zeit und Nerven kosten die Berichte, die rechtliche Betreuer über ihre Dienste den Gerichten vorlegen müssen. Der Schutz der betreuten Person sei wichtig, so einige Justizminister, aber man sollte es nicht übertreiben.
Immer mehr Menschen sind auf einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin angewiesen. Doch weil es von diesen immer weniger gibt, forderte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Dienstag in München, unnötige bürokratische Belastungen im Betreuungsrecht abzubauen. Die Aufgabe müsse wieder attraktiver werden.
Eisenreich kündigte dazu einen gemeinsamen Vorstoß mit mehreren Länder-Kollegen an. Zur nächsten Justizministerkonferenz, die am Mittwoch im sächsischen Bad Schandau beginnt, werde Bayern mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen mehrere Anträge einbringen. Den Angaben zufolge benötigen etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland die Hilfe eines rechtlichen Betreuers, im Freistaat etwa 150.000.
Die Bundesländer wollen die Berichts-, Genehmigungs- und Rechnungslegungspflichten auf den Prüfstand stellen. Derzeit müssten Betreuer dem Betreuungsgericht umfassend über die persönlichen Verhältnisse ihrer Klienten Auskunft geben. Übersichten über alle Einnahmen und Ausgaben müssten vorgelegt werden, selbst wenn es keine Ersparnisse gebe. Außerdem müsse bei Mieterwechseln in Immobilien des Betreuten erst eine Genehmigung bei Gericht eingeholt werden. Die Antragsteller halten das für eine übertriebene Belastung.
Dazu komme, dass derzeit als beruflicher Betreuer nur registriert werden könne, wer selbstständig tätig sei oder in einem Betreuungsverein mitarbeite, heißt es. Der Schritt in die Selbstständigkeit schrecke viele Interessenten von dem Beruf ab, so Eisenreich. “Deshalb wollen wir auch Angestellten eines beruflichen Betreuers ermöglichen, sich registrieren zu lassen.” Dadurch lasse sich leichter Nachwuchs gewinnen und einarbeiten. Außerdem werde eine geordnete Übergabe beim Rückzug von erfahrenen beruflichen Betreuern einfacher.