Elektroautos können ab April 2025 auf allen öffentlichen Parkplätzen Bayerns bis zu drei Stunden kostenlos abgestellt werden. Das Kabinett habe sich auf diese „unbürokratische und pragmatische“ Lösung geeinigt, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Voraussetzung dafür ist, dass der Pkw ein E-Kennzeichen hat, das Nummernschild also mit einem E endet, erläuterte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Solche Kennzeichen erhalten rein elektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie Brennstoffzellen-Autos. Mit der Aktion will das Kabinett E-Autos attraktiver und die Luft in den Städten sauberer machen.
Der Teufel steckt aber natürlich im Detail – denn nicht alle Parkplätze sind davon betroffen. Autofahrer sollten sich deshalb vor dem Parken des Fahrzeugs informieren oder die Aushänge vor Ort beachten – denn weil das kostenlose Parken möglichst unbürokratisch eingeführt werden soll, seien keine neuen Beschilderungen der Parkplätze nötig. Öffentliche Parkplätze erkenne man meist am blauen P. Dies gelte aber nicht für Parkhäuser oder Parkplätze mit Schranken. Um das kostenlose Parken zu nutzen, genüge in der Regel eine Parkscheibe. Sollte die Höchstparkdauer eines Platzes unter drei Stunden liegen, gilt dies auch für E-Fahrzeuge. (00/3850/04.12.2024)