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Bayern erweitert Pauschalvertrag mit GEMA für Vereine

Wer die Musikern zustehenden Urheberrechte abgelten will, hat automatisch mit der GEMA zu tun. Einzelabrechnungen sind kompliziert. Glücklich, wer eine Pauschale nutzen kann.

Der Freistaat Bayern entlastet ehrenamtliche Organisationen stärker als bisher bei den Kosten für die Nutzung von Musik. Laut Mitteilung des Sozialministeriums vom Montag wurde dafür der 2023 mit der Urheberrechtsgesellschaft GEMA geschlossene Pauschalvertrag erweitert. Er gilt demnach rückwirkend ab 1. Januar nicht mehr nur für eingetragene und gemeinnützige Vereine, sondern für “alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen”. Ausdrücklich genannt wurden Feuerwehren, Sport- und Kulturvereine sowie Hilfsorganisationen.

Der Pauschalvertrag gestattet zudem jetzt vier statt bisher zwei Veranstaltungen pro Jahr, ohne dass Gebühren für Musik anfallen. Auch darf die Veranstaltungsfläche größer sein, nämlich 500 statt 300 Quadratmeter.

Die Ehrenamtsbeauftragte der Staatsregierung, Gabi Schmidt, sagte, das sei “genau das richtige Zeichen zur richtigen Zeit”. Ehrenamtlich engagierte Menschen hätten sich das in den vergangenen Wochen bei der Bewältigung der Flutkatastrophe in Bayern “mehr als verdient”.

Wer die Pauschale nutzen will, muss laut GEMA jedoch einige Dinge beachten. Abgedeckt seien nur bestimmte Formate, etwa Vereinsfeste, nicht aber Festivals, Konzerte, Festumzüge und Sportveranstaltungen. Außerdem dürfe kein Eintritt verlangt werden. Um von der Regelung profitieren zu können, müssten die Vereine ihre Veranstaltungen online bei der GEMA melden.

Die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” (GEMA) vertritt nach eigenen Angaben rund 95.000 Musikschaffende in Deutschland.