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Bayern bei Umsetzung von Kinderrechten bundesweit nur Mittelmaß

Das Deutsche Kinderhilfswerk attestiert dem Freistaat Bayern großen Nachholbedarf bei der Umsetzung von Kinderrechten. Bayern liege beim „Kinderrechte-Index 2025“ wie schon bei der ersten Erhebung im Jahr 2019 im Mittelfeld, teilte das Kinderhilfswerk am Donnerstag in Berlin mit. Bayern habe aber im Vergleich zu anderen Bundesländern an Boden verloren, sagte Kinderhilfswerk-Vizepräsidentin Anne Lütkes laut Mitteilung. Gleichwohl gebe es auch Kinderrechts-Bereiche, in denen Bayern besonders gut abschneide.

Hervorzuheben sei beispielsweise die gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit oder die Versorgung mit Schulpsychologinnen und -psychologen. Auch beim Recht auf einen angemessenen Lebensstandard steche Bayern mit einer vergleichsweise geringen Armutsgefährdungsquote von Kindern positiv hervor, heißt es in der Mitteilung. Auch die Jugendarbeitslosigkeit sei in Bayern so niedrig wie sonst nirgends bundesweit. Insgesamt lande Bayern aber nur im Mittelfeld des Rankings, weil die Kinderrechtsexperten auch deutliche Defizite sehen.

Lücken gibt es laut dem „Kinderrechte-Index 2025“ etwa bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten an den Schulen oder auch bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen auf der kommunalen Ebene oder beim aktuellen gesetzlichen Wahlalter. Ein weiterer Kritikpunkt sei das fehlende Recht auf Zugang zu sogenannten Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe – an solche Stellen könnten sich Kinder, Jugendliche, Familien oder auch Eltern zum Beispiel bei Problemen mit Jugendämtern wenden.

Man stehe 33 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nach wie vor „vor einem föderalen Flickenteppich“, sagte Lütkes. Der „Kinderrechte-Index 2025“ zeige ganz deutlich, dass die Chancen eines Kindes nicht nur vom Elternhaus abhängen, sondern auch „regional sehr unterschiedlich verteilt“ seien. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne insbesondere bezogen auf die Kinderrechte keine Rede sein, betonte Lütkes. (3896/11.12.2025)