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Baerbock ruft EU-Parlament zur Zustimmung zum Asylpaket auf

Seit Juni gibt es in der EU eine Einigung über das sogenannte Gemeinsame Europäische Asylsystem. Es fehlt die Zustimmung des EU-Parlaments. Woran es laut der Außenministerin hakt.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kritisiert die Krisenverordnung des Asylpakets
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) kritisiert die Krisenverordnung des AsylpaketsImago / photothek

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) appelliert an das Europaparlament, dem von den EU-Mitgliedsländern verhandelten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) zuzustimmen. Auf solch ein System warte Europa seit zehn Jahren, bis Jahresende solle eine Lösung gefunden werden, sagte Baerbock im Deutschlandfunk. Das GEAS werde dringend gebraucht, es entlaste auch die deutschen Kommunen.

Ein Streitpunkt ist die vom Europaparlament geforderte sogenannte Krisenverordnung, gegen die auch Deutschland Bedenken hat. „Wir haben ein gutes Migrationspaket“, sagte Baerbock. Es könne nicht sein, dass die Krisenverordnung die anderen gefundenen Regelungen wieder „chaotisiert“. In einer Krise brauche es erst recht klare Regeln, dann dürfe nicht jedes Land an der Außengrenze machen, was es will.

Diskussionen um Krisenverordnung

Die Bundesregierung fürchtet, dass mit der Krisenverordnung Standards für Schutzsuchende massiv herabgesetzt werden könnten. So sieht der Vorschlag im Falle einer Krise längere Fristen für die Registrierung von Asylsuchenden an den Außengrenzen vor sowie die Möglichkeit der Absenkung von Standards bei Unterbringung und Versorgung.

Das EU-Parlament betrachtet die Krisenverordnung in seinem Gesetzentwurf vor allem als Instrument der Solidarität. Geraten Mitgliedstaaten aufgrund eines hohen Migrationsdrucks in eine Krisensituation, soll ein Solidaritätsmechanismus greifen und Migrantinnen sowie Migranten sollen auf die Mitgliedsstaaten umverteilt werden.

Die Innenministerinnen und Innenminister der EU hatten sich im Juni auf das GEAS geeinigt. Im Zentrum steht dabei die Einführung von Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, die den Asylverfahren vorgeschaltet werden. Zum Inkrafttreten des neuen Asylsystems müssen EU-Parlament und Kommission zustimmen. In der vergangenen Woche hatte das Parlament die Verhandlungen wegen mehrere Streitpunkte ausgesetzt.