Bislang sind es nur Diskussionsvorschläge, aber Verbände schlagen bereits Alarm: Es geht um strengere Regelungen für geflüchtete Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben. Um Kommunen zu entlasten, sollen nach einem Diskussionspapier des Bundesinnenministeriums Behörden mehr Rechte erhalten, um Abschiebungen durchzuführen. So warnt etwa die Arbeiterwohlfahrt (AWO) davor, dass diese Regelungen Grundrechte von Menschen einschränken würden. Ähnlich sieht es der Caritasverband.
Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgestellten Pläne sehen unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage vor. Die Behörden sollen demnach mehr Zeit haben, eine Abschiebung vorzubereiten. Ein weiterer Vorschlag der Ministerin ist es, dass die Polizei im Fall einer Abschiebung die Möglichkeit haben soll, in Flüchtlingsunterkünften nicht nur im Zimmer der gesuchten Person nach dieser zu suchen. In dieser Woche hatte sich Faeser zudem für eine leichtere Abschiebung von Clan-Mitgliedern und Angehörigen aus. Die Vorschläge gehen auf Treffen von Faeser mit den Innenministern der Länder zurück, die auf große Schwierigkeiten bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen hinwiesen.
AWO: Maßnahmen griffen unverhältnismäßig in Grundrechte ein
Generell kritisierte die AWO, dass die vorgestellten Vorschläge den Problemen in Ländern und Kommunen nicht gerecht werde. Stattdessen würden Narrative bedient, nach denen die Schuld bei den Schutzsuchenden selbst gesucht werde.
AWO-Präsident Michael Groß, erklärte, die vorgeschlagenen Maßnahmen griffen unverhältnismäßig in die Grundrechte von Schutzsuchenden ein. Schutzsuchenende müssten nun damit rechnen, dass jederzeit ihre Wohnräume von Polizisten betreten und durchsucht würden, ohne selbst von einer Maßnahme betroffen zu sein. Zudem solle danach auch das Auslesen von Datenträgern wie Handys oder Cloud-Diensten pauschal erlaubt werden. Solche Eingriffe in die Grundrechte seien eines Rechtsstaats unwürdig, so Groß.
Caritas: Irrglaube, mit Maßnahmen Abschiebezahlen zu erhöhen
Auch der Deutsche Caritasverband betonte, dass durch die Vorschläge Grundrechte “unverhältnismäßig eingeschränkt und rechtsstaatliche Standards unterlaufen werden”. Es könne nicht sein, dass damit künftig für Abschiebungen “quasi unbegrenzt der Zutritt in Privat-Wohnungen oder Wohnräumen von unbeteiligten Menschen” zugelassen werde. Der Glaube, durch solche Maßnahmen Abschiebezahlen signifikant zu erhöhen, sei ein Irrglaube, denn die Abschiebungen scheiterten oft auch daran, dass Staaten nicht bereit seien, ihre Staatsangehörigen wieder aufzunehmen.