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Ausgeschlossener NRW-AfD-Abgeordneter will sich in Fraktion einklagen

Der Ausschluss eines AfD-Politikers aus der Düsseldorfer Landtagsfraktion vor einem Jahr hat ein juristisches Nachspiel. Der Verfassungsgerichtshof in Münster verhandelt am 21. November in einem Organstreitverfahren in dem Fall, wie das Gericht am Freitag ankündigte (AZ: VerfGH 25/23). Der Kläger fühle sich durch den Ausschluss in seinen verfassungsmäßigen Rechten als Abgeordneter verletzt und begehre die Feststellung, noch Mitglied der nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsfraktion zu sein.

Der AfD-Abgeordnete Christan Blex war nach einer mit Fraktion und Parteiführung nicht abgesprochenen Reise nach Russland im September vergangenen Jahres ausgeschlossen worden. Blex und zwei weitere AfD-Landtagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt hatten geplant, auch die von Russland besetzten Gebiete in der Ostukraine zu besuchen. Dort wurden zu der Zeit vom Kreml beauftragte Scheinreferenden für einen Anschluss an Russland abgehalten. Nach innerparteilicher Kritik brachen die drei AfD-Politiker die Reise ab.

Blex wirft der AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag vor, sie habe ihn ohne persönliche Anhörung aus ihren Reihen ausgeschlossen. So sei seiner Bitte nicht entsprochen worden, mit einer Entscheidung bis zu seiner Rückkehr nach Deutschland zu warten. Die AfD-Fraktion argumentiert dagegen laut Verfassungsgerichtshof, Blex habe durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis zur Partei zerstört und ihrem Ansehen geschadet.