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Arzneimittel-Bundesinstitut warnt vor Anwendung von Kratom

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor der Anwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken. Kratom ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, wie das Institut am Dienstag in Bonn betonte. Sicherheit und Wirksamkeit seien bisher nicht ausreichend geprüft. Kratom wird aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes gewonnen. Im Internet wird es als pflanzliches Mittel gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben

Als Arzneimittel werden den Angaben des Bundesinstituts Produkte nur dann zugelassen, wenn durch ein behördliches Zulassungsverfahren die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die Qualität des Arzneimittels belegt werden können. Zudem müsse ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“ bestätigt werden. „Dies ist bei Kratom nicht der Fall“, unterstrich das BfArM. Vielmehr deuteten Tier- und Humanstudien darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu schädlichen neurologischen Wirkungen, einschließlich Abhängigkeit und Entzugssyndrom, führen und insbesondere Leber und Niere schädigen könne. Das Bundesinstitut verwies auf Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom. Die genauen Ursachen und Zusammenhänge werden noch wissenschaftlich untersucht, wie es hieß.

Mit der Frage, ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel angesehen werden können, beschäftige sich das BfArM aktuell auch in der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, hieß es.
Das BfArM stehe in engem Austausch mit den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständig sind. Die Landesbehörden entscheiden demnach über die Einstufung einzelner Produkte als zulassungspflichtiges Arzneimittel.