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Argentinien: Präsident Milei will Recht auf Abtreibung abschaffen

Der rechte argentinische Präsident Milei macht ernst: Er will das Recht auf Abtreibung abschaffen. Dabei ist sein erstes großes Vorhaben bereits gescheitert.

In Buenos Aires demonstrieren die Menschen regelmäßig gegen ihren Präsidenten Javier Milei
In Buenos Aires demonstrieren die Menschen regelmäßig gegen ihren Präsidenten Javier MileiImago / Latin America News Agency

Nach dem Scheitern seines wichtigsten Gesetzesvorhabens will Argentiniens Präsident Javier Milei nun das Recht auf Abtreibung abschaffen. Seine extrem rechte Partei „La Libertad Avanza“ brachte einen entsprechenden Vorstoß ins Parlament ein, wie die Zeitung „Página 12“ berichtete. Verboten werden soll demnach auch ein Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung, was die Gesetzgebung auf den Stand von 1921 setzen würde. Der neue Entwurf erlaube eine Abtreibung ausschließlich bei akuter Gefahr für das Leben der Mutter. Abtreibungen in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft sind in Argentinien erst seit 2021 legal.

Am Dienstag hatte der seit Dezember regierende Milei eine herbe Niederlage erfahren. Das Parlament verwies sein wichtigstes Gesetzesvorhaben mit rund 380 einzelnen Artikeln an die zuständigen Ausschüsse zurück, weil sich für wichtige Punkte keine Mehrheit fand. Zuvor musste er den wegen seiner Größe von ursprünglich 644 Vorhaben „Omnibusgesetz“ genannten Entwurf bereits reduzieren, um die Stimmen von Oppositionsabgeordneten zu erhalten. Seine eigene Partei verfügt im Kongress nur über 15 Prozent der Sitze.

Abtreibungen erst seit 2020 in Argentinien legal

Abtreibungen in den ersten 14 Wochen wurden in Argentinien erst Ende 2020 vom Parlament legalisiert, nachdem eine breite Bewegung jahrelang dafür gekämpft hatte. Bei einer gesundheitlichen Gefährdung der Mutter oder nach einer Vergewaltigung kann eine Abtreibung nach derzeit geltendem Recht auch noch später erfolgen.

Der Entwurf der Milei-Abgeordneten sieht eine Haftstrafe von ein bis drei Jahren für die betroffenen Frauen vor. Der Richter oder die Richterin kann allerdings je nach Motivation und Umstand des Abbruchs und der anschließenden Haltung der Frau ihrer Tat gegenüber die Strafe aussetzen. Dem Gesundheitspersonal, das die Abtreibung vornimmt, drohen den Berichten zufolge ein bis vier Jahre Gefängnis, beim Tod der Frau sechs Jahre.