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ARD hält an Verfassungsklage zum Rundfunkbeitrag fest

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke wirft den Ländern vor, sich “nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zu halten” und will an der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe festhalten.

Die ARD will trotz der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz an ihrer Verfassungsbeschwerde wegen der Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags festhalten. Da die von der zuständigen Finanzkommission KEF empfohlene Steigerung des Beitrags um 58 Cent ab Januar 2025 nicht beschlossen worden sei, werde “einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten”, sagte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke. Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen “und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten”.

Auch das jetzt beschlossenen neue Beitragsfestsetzungsverfahren ändere daran nichts, so Gniffke weiter. Die ARD begrüße aber, “wenn das neue Verfahren dazu beiträgt, dass der von der KEF festgesetzte Rundfunkbeitrag künftig einfacher und schneller umgesetzt werden kann.”

Die Ministerpräsidenten hatten am Donnerstag in Berlin ein neues Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 beschlossen. Bis dahin soll der Rundfunkbeitrag auf dem aktuellen Stand von 18,34 Euro pro Monat bleiben. Nach dem bisherigen Verfahren hatte die Finanzkommission KEF den Beitrag ab 1. Januar auf 18,94 Euro festgesetzt. Nach dem Beschluss der Länder soll die KEF für 2027 eine neue Beitragshöhe berechnen, bei der die Einsparungen durch die laufenden Reformen berücksichtigt werden.

Bis dahin könnten die Anstalten nach Bedarf auf Rücklagen durch Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag zurückgreifen, die in Höhe von rund einer Milliarde Euro bereitstünden, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) aus Rheinland-Pfalz. Bayern und Sachsen-Anhalt hatten in einer Protokollnotiz zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt, diese erst umsetzen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Klage in Karlsruhe zurückgezogen hätten. Das ZDF hat bisher nicht auf entsprechende Anfragen reagiert.