Wegen des Verdachts mutwillig manipulierter Funde geht das Land Rheinland-Pfalz disziplinarrechtlich gegen einen leitenden Mitarbeiter der Landesarchäologie vor. Interne Untersuchungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) hätten mittlerweile bestätigt, dass mindestens 21 von dem Forscher gefundene Schädel und Schädelfragmente falsch datiert worden seien, gab das Mainzer Innenministerium am Freitag bekannt. Einige der Funde galten als so außergewöhnlich, dass sie öffentlichkeitswirksam präsentiert und auch bei größeren Ausstellungen gezeigt worden waren.
Das Ausmaß der mutmaßlichen Fälschungen mache eine umfassende Untersuchung notwendig, die die GDKE auch unter Mithilfe auswärtiger Experten vorantreiben will. Es handele sich allerdings nach bisherigem Kenntnisstand nur um einen einzelnen Mitarbeiter mit Wirkungskreis im Raum Koblenz, der im Verdacht stehe, „in höchstem Maße unwissenschaftlich gearbeitet“ zu haben, erklärte GDKE-Generaldirektorin Heike Otto. „Die Geschichte von Rheinland-Pfalz muss dennoch nicht umgeschrieben werden“, sagte sie. Die Anzahlt der zweifelhaften Funde lasse sich klar eingrenzen.
Die Behörden wurden auf den Fall durch die vertrauliche Anfrage einer Universität aufmerksam, die in einer Dissertation über die Schädel auf Unstimmigkeiten gestoßen war. Bei der Überprüfung der fraglichen Knochenstücke mit der Radiokarbonmethode ermittelte die GDKE, dass 21 von 23 untersuchten Funden gar nicht wie zuvor angegeben aus vorchristlicher Zeit stammten, sondern wesentlich jünger waren und aus dem Mittelalter oder aus der Neuzeit stammten.
Innenstaatssekretärin Simone Schneider (SPD) erklärte, für den beschuldigten Archäologen gelte die Unschuldsvermutung. Dennoch sehe sich das Land in der Pflicht, über den Vorfall zu berichten, um „weiteren wissenschaftlichen Schaden abzuwenden“. Einen versehentlichen Fehler hält das Land aufgrund von Auffälligkeiten in der Funddokumentation für unwahrscheinlich. Sollten sich die Vorwürfe gegen den Archäologen bestätigen, droht ihm im schlimmsten Fall die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.