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Apothekerverband: Psychische Erkrankungen ernst nehmen

Zum „Internationalen Tag der seelischen Gesundheit“ am Donnerstag erläutert der Landesapothekerverband Baden-Württemberg die Unterschiede zwischen Trauer und Depression. Traurigkeit sei eine ganz natürliche Reaktion auf belastende oder schmerzhafte Ereignisse im Leben, wie den Verlust eines geliebten Menschen oder persönliche Rückschläge, schreibt der Verband in einer Mitteilung vom Dienstag. Diese Gefühle seien meist vorübergehend und verbesserten sich mit der Zeit.

Eine Depression hingegen sei eine ernsthafte psychische Erkrankung, die weit über eine vorübergehende Traurigkeit hinausgehe. Charakteristisch seien anhaltende Gefühle von Leere, Hoffnungslosigkeit und Wertlosigkeit, die oft über Wochen oder Monate anhalten. Betroffene verlören das Interesse an Aktivitäten, die ihnen früher Freude bereitet hätten. Oft fühlten sie sich durch Schlafstörungen, Appetitverlust und Konzentrationsschwierigkeiten belastet.

Bei leichten Depressionen könne etwa Johanniskraut helfen. Baldrian, Lavendel oder Passionsblume könnten bei Schlafstörungen, die oft mit Depressionen einhergehen, hilfreich sein. Baldrian wirke beruhigend und könne die Einschlafzeit verkürzen, Lavendel wirke entspannend und könne sowohl die Schlafqualität als auch die allgemeine Stimmung verbessern. Die Passionsblume könne das Gefühlsleben positiv stärken. Da es auch bei pflanzlichen Arzneimitteln zu Wechsel- und Nebenwirkungen kommen könne, sollten sich Betroffene in der Apotheke beraten lassen.

Regelmäßige Bewegung, Yoga, Pilates oder Autogenes Training, eine ausgewogene, vitaminreiche Ernährung und geregelter, ausreichender Schlaf würden von Betroffenen oftmals als Linderung erlebt, schreibt der Verband. Ebenso unterstützten Verabredungen mit netten Menschen und Treffen in Gruppen.

Bei schwereren Symptomen sei es unerlässlich, einen Arzt aufzusuchen. Wenn die depressive Stimmung über mehrere Wochen anhalte, die Lebensqualität stark eingeschränkt sei oder womöglich schon Selbstmordgedanken auftreten, solle professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. (2261/08.10.2024)