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Anwalt: Anti-AfD-Predigt durch Grundrechte gedeckt

Nachdem ein Pfarrer wegen seiner Silvesterpredigt angezeigt worden ist, äußert sich nun ein Anwalt. Er sieht keine Probleme – hat aber einen Tipp für eine rechtssichere Predigt.

Pfarrer Martin Garmaier aus Erdingen fand in seiner Predigt klare Worte zur AfD
Pfarrer Martin Garmaier aus Erdingen fand in seiner Predigt klare Worte zur AfDImago / Jacob Schröter

Nach Einschätzung des stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR), Sven-Joachim Otto, droht dem Erdinger Pfarrer Martin Garmaier nach der Strafanzeige eines AfD-Sympathisanten wegen Volksverhetzung und übler Nachrede kein juristisches Ungemach. Die Aussagen in Garmaiers Silvesterpredigt seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und erfüllten nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, sagte Otto laut dem Internetportal “Katholisch.de”.

Zudem könne sich der Geistliche in der Auseinandersetzung auf die Meinungs- und Religionsfreiheit berufen, so Otto. Die Grundrechte schützten auch die Meinungsäußerungsfreiheit von Priestern in ihren Predigten. Je näher Aussagen an der eigentlichen Religionsausübung stünden, desto mehr seien sie geschützt. “Wenn es in einer Predigt um die Auslegung des Alten oder Neuen Testaments oder um einen Heiligen geht, dann reicht das Recht zur freien Meinungsäußerung bei Priestern sehr weit”, so der Anwalt weiter.

Bayern: Pfarrer sprach über AfD und Terroranschlag

Bei politischen Aussagen könne man jedoch “eine gewisse Entfernung” vom Kernbereich der Religionsausübung unterstellen. Daher sei die “sehr pointierte Äußerung” des Erdinger Pfarrers ein Grenzfall. Unangreifbarer wäre es nach Ansicht des Anwalts gewesen, wenn der Pfarrer auf die Verwendung des Begriffs “Verbrecher” verzichtet hätte. “Wenn er etwa gesagt hätte, dass sich Frau Weidel mit ihrer Reaktion auf den Terroranschlag an Migranten versündigt hat, wäre das aus juristischer Sicht völlig unproblematisch gewesen”, sagte Otto. Insgesamt sieht der Anwalt in den Worten des Geistlichen aber keine strafbare Äußerung im Sinne einer Volksverhetzung oder einer Beleidigung.

Garmaier hatte in einer Predigt unter anderem den Terroranschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und die Reaktionen darauf thematisiert. Konkret kritisierte der Geistliche, dass AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und “viele andere”, den Anschlag für ausländerfeindliche Stimmungsmache genutzt hätten.”So werden sie auf ihre Weise zu Verbrechern. Zu Verbrechern an unserer Gesellschaft”, hatte er gesagt. Daraufhin war Garmaier von einem pensionierten Polizisten angezeigt worden.