Artikel teilen:

Antisemitismusbeauftragter dringt auf Konsequenzen an FU Berlin

Auch eine Woche nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten der FU Berlin dauert die Debatte um Konsequenzen an. Es rücken die Sanktionsmöglichkeiten durch das Hochschulgesetz in den Blickpunkt.

Aufgeheizte Stimmung vor einer Podiumsdiskussion an der FU Berlin
Aufgeheizte Stimmung vor einer Podiumsdiskussion an der FU BerlinImago / Serienlicht

Eine Woche nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität Berlin (FU) wird weiter über Konsequenzen diskutiert. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) kündigten an, Gespräche über eine Reform des Hochschulgesetzes führen zu wollen. Dieses verhindert laut der Hochschule etwa eine Exmatrikulation des mutmaßlichen Täters. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bekräftigte seine Forderung nach Konsequenzen.

Der 30-jährige Bruder des Comedians Shahak Shapira war am 2. Februar auf einer Straße in Berlin-Mitte von einem 23-jährigen Mitstudenten angegriffen und schwer verletzt worden. Der Tatverdächtige soll schon im Dezember an einer Hörsaalbesetzung propalästinensischer Aktivisten beteiligt gewesen sein.

Antisemitismusbeauftragter fordert Einschreiten gegen Judenhass

„Das Land Berlin hat in seinem Hochschulgesetz die Universitäten eindeutig dazu verpflichtet, gegen Antisemitismus vorzugehen“, sagte der Antisemitisbeauftragte Klein dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Nun müsse es darum gehen, „die rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Land schon lange bestehen, konsequent und konkret umzusetzen sowie entschlossen gegen Israelfeindlichkeit und Judenhass auf dem Campus einzuschreiten“. Gefordert seien sowohl die Berliner Wissenschaftssenatorin als auch der Präsident der FU.

An der Humboldt-Universität zu Berlin musste am Donnerstagabend eine Podiumsdiskussion wegen Störungen durch propalästinensische Aktivisten abgebrochen werden. Diese hätten keine Diskussion zu Herausforderungen der Rechtsprechung in Demokratien zugelassen, erklärte die Hochschule auf X, vormals Twitter.

Nach den Worten von Berlins Regierendem Bürgermeister Wegner und Wissenschaftssenatorin Czyborra ist es das oberste Ziel, Jüdinnen und Juden vor Antisemitismus und Hass zu schützen. „Wenn die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausreichen, müssen wir den Hochschulen zusätzliche durchgreifende Instrumente an die Hand geben, um diesen Schutz sicherzustellen“, fügte beide hinzu. Dies beinhalte auch eine mögliche Reform des geltenden Hochschulgesetzes: „Hierzu werden wir jetzt mit den Betroffenen und allen Hochschulleitungen das Gespräch suchen“, erklärten Wegner und Czyborra.

FU wehrt sich

Hintergrund sind die Sanktionsmöglichkeiten nach dem Hochschulgesetz. Die FU Berlin hatte darauf verwiesen, dass das Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, durch die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft worden sei. Somit sei eine Exmatrikulation von Studierenden aus Ordnungsgründen nicht möglich. Möglich sei allenfalls ein mehrmonatiges Hausverbot.

FU-Präsident Ziegler bekräftigte, dass seine Hochschule antisemitische Vorfälle und die Sorgen jüdischer Studierender ernst nehme. Dem Tagesspiegel sagte er: „Die Darstellung mancher Medien, dass hier wochenlang ungehindert Antisemiten über den Campus laufen, beschreibt nicht die Wirklichkeit.“ Antisemitische Vorfälle würden so schnell wie möglich geahndet und beendet.