Brandenburg hat seinen neuen Doppelhaushalt verabschiedet. Für die Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive mit gravierenden Folgen: Ihr fehle nun die Förderung für die Fortführung ihrer Arbeit.
Brandenburgs Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive steht nach eigenen Angaben wegen mangelnder staatlicher Förderung vor dem Aus. Im Doppelhaushalt 2025/26, den der Brandenburger Landtag an diesem Freitag mit knapper Mehrheit verabschiedet hat, seien keine Mittel mehr für die Beratung vorgesehen, teilte der Verein in Potsdam mit. Lediglich ein kleiner Teilbereich – das von der Landesintegrationsbeauftragten geförderte Projekt zur Beratung bei rassistischer Diskriminierung – könne fortgeführt werden.
Für die Unterstützung von Menschen, die etwa aufgrund von Behinderung, Alter, Herkunft oder Geschlecht benachteiligt würden, fehle künftig eine zentrale Anlauf- und Unterstützungsstruktur im Land. Von einem “fatalen Signal” sprach Marcus Reinert vom Trägerverein der Antidiskriminierungsberatung: “Der Schutz und die Unterstützung für Menschen, die in Brandenburg diskriminiert werden oder Opfer rechter, rassistischer, antisemitischer, queerfeindlicher oder anderer vorurteilsmotivierter Gewalt sind, dürfen kein Lippenbekenntnis bleiben.”
Die Förderung der Antidiskriminierungsberatung der Opferperspektive wurde nach eigenen Angaben bisher zu 90 Prozent aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Bundesförderung läuft nach dreijähriger Förderphase zum Januar 2026 aus. Nach dieser Anschubphase sollten demnach die aufgebauten Beratungsstrukturen in die Landesförderung übergehen. Doch im Landeshaushalt seien keine Gelder für die Fortführung eingestellt worden.