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Anmeldefrist für Psychiatrie-Opfer um ein Jahr verlängert
Berlin – Die Anmeldefrist beim Hilfsfonds von Bund, Ländern und Kirchen für Psychiatrie-Opfer wird um ein Jahr bis Ende 2020 verlängert. Das teilten in Berlin Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und die beiden Kirchen sowie die Sozialministerkonferenz der Länder gemeinsam mit. Bei dem Fonds können Menschen Hilfen beantragen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. Für die Bundesrepublik geht es um den Zeitraum von 1949 bis 1975, für die DDR um den von 1949 bis Oktober 1990. epd/UK