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Ampel-Partner einigen sich auf letzte Details im Cannabis-Gesetz

Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP haben sich abschließend über das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis verständigt. Es wird derzeit im Bundestag beraten. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Berlin, es sei in den Verhandlungen gelungen, „praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lassen“.

Der Grünen-Politikerin zufolge, die dem Gesundheitsausschuss des Bundestags angehört, wurde die erlaubte Menge Cannabis aus dem Eigenanbau von drei Pflanzen auf 50 Gramm erhöht, was dem möglichen Ertrag entspricht. Cannabis-Konsumenten sollen als „geringe Menge“ bis zu 30 Gramm mit sich führen dürfen, ohne bestraft zu werden, obwohl die Besitzgrenze bei 25 Gramm liegt. In der Wohnung dürfen bis zu 60 Gramm aufbewahrt werden, ohne dass eine Strafe droht.

Kappert-Gonther sagte, das Gesetz sei ein Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt hätten: „Von nun an wird niemand mehr wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert“, betonte die Grünen-Politikerin. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

Über die einvernehmlichen Änderungen am Entwurf des Cannabis-Gesetzes hatte zuerst das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Dazu zählt auch, dass Konsumverbote nur im Umkreis von 100 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ausgesprochen werden sollen, um Kontrollen durch die Polizei zu vereinfachen. Zunächst waren Abstände von 200 Metern vorgesehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Entwurf vorgelegt. Er war bei der ersten Beratung im Bundestag von der Opposition und auch von Sachverständigen in vielen Punkten kritisiert worden. Geplant sind eine Teillegalisierung des Cannabis-Konsums für Erwachsene ab 18 Jahren und die Erlaubnis zum Anbau der Pflanze in Vereinen, den Cannabis-Clubs.