Amnesty International sieht missbräuchlichen und menschenrechtswidrigen Einsatz von Elektroschockern und elektrischen Schlagstöcken bei Strafverfolgungsbehörden rund um den Globus. In einem veröffentlichten Bericht dokumentiert die Menschenrechtsorganisation Fälle von Folter und anderen Misshandlungen mit Elektroschockgeräten. Insgesamt kämen die Waffen bei Demonstrationen ebenso zum Einsatz wie bei der Grenzsicherung, in Auffanglagern für Geflüchtete, in psychiatrischen Kliniken, auf Polizeistationen oder in Gefängnissen.
Amnesty bezieht sich in dem Bericht „I Still Can’t Sleep at Night“ (Ich kann nachts immer noch nicht schlafen) auf Untersuchungen im Zeitraum von 2014 bis 2024 in mehr als 40 Ländern in allen Regionen der Welt. Die dokumentierten Fälle umfassen etwa Minderjährige aus der Protestbewegung „Frau, Leben, Freiheit“ in Iran oder afrikanische Häftlinge in Litauen. Es würden auch Muster des Einsatzes von Elektroschockwaffen gegen rassistisch diskriminierte und marginalisierte Gruppen aufgedeckt, darunter junge schwarze Männer in den USA.
Amnesty: Taser oft missbräuchlich und zu Unrecht verwendet
Sogenannte Taser würden oft missbräuchlich und zu Unrecht verwendet, heißt es weiter. „Taser werden gegen Personen eingesetzt, von denen keine Gewalt ausgeht – zum Beispiel, um zu erzwingen, dass sie den Anweisungen der Behörden Folge leisten“, erklärte Mathias John, Rüstungsexperte bei Amnesty International in Deutschland. „Sie werden oft unnötigerweise gegen besonders verletzliche Personen eingesetzt, zum Beispiel gegen Personen mit möglichen somatischen Vorerkrankungen oder psychischen Erkrankungen. Das führt zu schweren Verletzungen und in einigen Fällen sogar zum Tod – auch hier in Deutschland.“
Zumindest die aufgesetzte Verwendung dieser Waffen, der sogenannte Kontaktmodus, sollte verboten werden, forderte er. Die Schwelle für den Einsatz müsse sehr hoch gelegt werden. Taser sollten nur dann eingesetzt werden, „wenn Lebensgefahr besteht oder schwere Verletzungen drohen, die nicht durch weniger drastische Maßnahmen abgewehrt werden können.“
