Die Initiatorinnen für eine Reform der Abtreibungsregelung haben zuletzt großen Druck gemacht. Nun soll ihr Antrag am Donnerstag im Bundestag erstmals beraten werden.
Der Bundestag berät am Donnerstag über einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Reform der Abtreibungsregelung. Das wurde am Dienstagabend aus Fraktionskreisen bekannt. Demnach steht der Entwurf für eine liberalere Abtreibungsregelung am Donnerstagnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestags. Auf der Homepage des Bundestags ist sie noch nicht aufgeführt.
Kern eines vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
Nach Angaben der Initiatorinnen haben 327 Bundestagsabgeordnete den Antrag für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs unterzeichnet. Derzeit sitzen 733 Abgeordnete im Bundestag. Für eine erforderliche absolute Mehrheit sind 367 Stimmen notwendig. Ob die Abgeordneten vor den Neuwahlen noch über den Entwurf abstimmen, ist unklar.