Die AfD darf einzelne Journalisten und Medien nicht am Zugang zu ihren Wahlpartys hindern. Das hat das Landgericht Erfurt entschieden. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Konkret ging es um eine am 1. September, dem Tag der Landtagswahl in Thüringen, in Erfurt angesetzte Veranstaltung der Partei.
Hier hatte die AfD Journalisten des RND sowie von Spiegel, Welt, Bild und taz eine Akkreditierung verweigert, während andere Medien zugelassen wurden. Die ausgeschlossenen Journalisten hatten daraufhin eine gemeinsame Klage beim Landgericht Erfurt eingereicht.
AfD schließt immer wieder Medien aus
Laut dem Beschluss, der dem RND nach eigenen Angaben vorliegt, habe die Partei nun “den Antragstellern in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu ihrer Wahlveranstaltung” am 1. September zu gewähren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die AfD kann gegen sie Widerspruch beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Die AfD hat in der Vergangenheit mehrfach Medienvertreter von der Teilnahme an Parteiveranstaltungen ausgeschlossen. So hatte der Thüringer Landesverband im vergangenen Herbst ein Team des Westdeutschen Rundfunks von seinem Landesparteitag ausgeschlossen. Im Januar wollte der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt ein Team des ARD-Magazins Kontraste nicht zulassen. In beiden Fällen entschieden Gerichte, dass den Journalisten der Zugang zu gewähren sei.