Kritisch hat der Verein “Ärzte für das Leben” auf Pläne der Bundesregierung reagiert, Abtreibung zum verbindlichen Teil des Medizinstudiums zu machen. Das Vorhaben stehe im Gegensatz zur Gewissensfreiheit der Ärzte und könne ein faktisches Berufsverbot für Ärztinnen und Ärzte bedeuten, die Abtreibung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, erklärte der Vorsitzende Paul Cullen am Freitag in Münster. Das Tötungsverbot sei ein zentraler Aspekt ärztlichen Handelns.
Die Bundesregierung hatte am Dienstag auf eine Kleine Anfrage im Bundestag erklärt, mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte solle der sogenannte Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) für Medizinstudierende verbindlich werden. Er sehe vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten.