Mit gefälschten Steuerbescheiden versuchen derzeit Kriminelle, Menschen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern abzuzocken. In den Bescheiden würden die Empfänger aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist Einkommensteuer nachzuzahlen, teilte die Oberfinanzdirektion Karlsruhe am Freitag mit. Die in den Schreiben erwähnte Bankverbindung sei inzwischen gesperrt worden, hieß es weiter.
Die Behörde hält es allerdings für möglich, dass weitere Schreiben mit anderen Kontonummern im Umlauf sind. Empfänger sollten die Echtheit eines Bescheids prüfen. So müsse ein Bescheid immer vom örtlich zuständigen Finanzamt stammen, auch die angegebenen Telefon- und Faxnummern müssten mit denen des Amts übereinstimmen. Die Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ sowie das Siegel „Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ am Ende des gefälschten Bescheids existierten nicht, hieß es weiter. Wer ein offenkundig gefälschtes Dokument erhalte, solle bei der örtlichen Polizei Strafanzeige stellen. (2291/11.10.2024)