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Abtreibungsparagraf 218: Evangelische Frauen setzen ein Zeichen

Die Evangelischen Frauen fordern die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218. Mirjam Rüscher findet: Richtig so! Die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs dürfe Frauen nicht verwehrt werden.

Der Paragraf 219a wurde vor einem Jahr abgeschafft. Um die Abschaffung des Paragraf 218 wird seit einigen Jahren gerungen
Der Paragraf 219a wurde vor einem Jahr abgeschafft. Um die Abschaffung des Paragraf 218 wird seit einigen Jahren gerungenImago / IPON

Die evangelischen Frauen erheben ihre Stimme: Der Dachverband der Evangelischen Frauen in Deutschland fordert die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218. Mit „überwältigender Mehrheit“ sei die Erklärung auf der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Was für ein Beschluss! Was für ein wichtiges und richtiges Signal!

Schon im Februar hatte die Bundesregierung eine Kommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Ethik und Recht berufen, die sich neben anderen ethisch umstrittenen Fragen der modernen Fortpflanzungsmedizin auch damit befassen soll, ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden soll.

Evangelische Kirche hatte zunächst geschwiegen

Während sich der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, entschieden gegen Veränderungen der Rechtslage ausgesprochen hat, hatte die Evangelische Kirche in Deutschland dazu bislang geschwiegen. Nun zog der Rat der EKD nach und plädiert – deutlich vorsichtiger als die Evangelischen Frauen – für eine teilweise Streichung strafrechtlicher Vorschriften.

Mirjam Rüscher
Mirjam RüscherStudioline

Diese Reaktion der EKD, wenige Tage nach der eindeutigen Positionierung der Evangelischen Frauen, unterstreicht wie stark deren Wirkung ist. Sie fordern eine Veränderung der Rechtslage und stattdessen eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Richtig so! Die Evangelischen Frauen stellen sich damit auf die Seite der Frauen in Deutschland und stärken ihre Rechte. In Zeiten, in denen die Frauenrechte an vielen Orten wieder erodieren, ist dieser Zuspruch umso wichtiger zu bewerten.

USA: Für eine sichere Abtreibung müssen Frauen weit reisen

Besorgniserregend ist zum Beispiel der Blick in die USA. Nachdem der Supreme Court 2022 ein Grundsatzurteil zum Schwangerschaftsabbruch gekippt hat, haben 14 Bundesstaaten ihr Abtreibungsrecht seither massiv verschärft. Viele Abtreibungskliniken mussten schließen. Für eine sichere Abtreibung müssen Frauen nun teils hunderte Meilen weit reisen. Das Urteil und seine Folgen zeigen deutlich, dass einmal errungene (Frauen)rechte nicht einfach als gegeben hingenommen werden können. Statt mehr Rechte für Selbstbestimmung und Gleichheit zu bekommen, verlieren Frauen in den USA gerade wieder an Selbstbestimmung.

 

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Natürlich dürfen Abtreibungen nicht ungeregelt vorgenommen werden. Natürlich muss es Begrenzungen und gesicherte Verfahren und vor allem Beratung geben. Sexuelle Bildung und Information zur Aufklärung müssen ausgebaut werden, der Zugang zu (kostenlosen) Verhütungsmitteln muss gesichert sein. Doch die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs darf Frauen nicht verwehrt werden. Es darf nicht sein, dass Frauen sich in Gefahr begeben müssen, um eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden, weil sie sich ansonsten strafbar machen würden oder schlicht keine andere Möglichkeit haben. Die Rechtslage für Frauen muss eindeutig sein, und sie muss ihnen Sicherheit geben – alles andere ist inakzeptabel.