Bundestagsabgeordnete aus fast allen Fraktionen und Gruppen wollen die Nutzung vorgeburtlicher Tests auf das Down-Syndrom systematisch beobachten lassen. In einem Antrag fordern sie die Bundesregierung auf, ein Monitoring zu implementieren. Dabei soll unter anderem erhoben werden, wie oft die Tests in Anspruch genommen werden und sich die Geburtenrate von Kindern mit Down-Syndrom entwickelt, um gegebenenfalls gesetzlich nachzusteuern.
Zudem fordern sie ein Gremium, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung für die Tests prüft. Seit Juli 2022 werden die Kosten für die Bluttests von der Kasse erstattet. Der Test erkennt am Blut der Schwangeren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine bestimmte Form der Trisomie, etwa das Down-Syndrom hat. Bis zur Zulassung der Tests im Jahr 2012 war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die jeweils ein hohes Risiko für Fehlgeburten bergen.
Kritik an Kostenübernahme der Kassen
Die Kostenübernahme der Kassen für die nicht-invasiven Pränataltests wurde schon damals von Abgeordneten im Bundestag kritisch gesehen. Festgelegt wurde damals, dass die Tests keine Routineuntersuchung werden sollen. Nach Angaben der fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten werden sie aber inzwischen bei mehr als einem Drittel der Schwangerschaften eingesetzt.
Dies sei ein Hinweis darauf, dass die Tests nicht nur in begründeten Einzelfällen zur Anwendung kommen. Man habe es im Prinzip bereits mit einer Routineuntersuchung zu tun, sagte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer.
Optimistisch, auch im Bundestag eine Mehrheit hinter dem Antrag zu versammeln
Der Gruppe gehören Abgeordnete aus SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe der Linken an. 121 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben den Antrag auf eine Überprüfung der Kassenzulassung bislang unterzeichnet. Der Antrag ist eine wortgleiche Übernahme einer im vergangenen Jahr vom Bundesrat beschlossenen Entschließung.
Weil auch in der Länderkammer parteiübergreifend Konsens für ein Monitoring erzielt wurde, ist die Gruppe von Bundestagsabgeordneten optimistisch, auch im Bundestag eine Mehrheit hinter dem Antrag zu versammeln. Das Vorhaben sollte zunächst zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen werden, um zu einem späteren Zeitpunkt final darüber abzustimmen.
FDP: Es dürfe nicht vom Geldbeutel abhängig sein, ob der Test genutzt werde
In der Gruppe gibt es verschiedene Auffassungen darüber, ob die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wieder rückgängig gemacht werden sollte. Der FDP-Abgeordnete Jens Beeck lehnte das eher ab. Es dürfe nicht vom Geldbeutel abhängig sein, ob der Test genutzt werde oder nicht, sagte er. Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe hält die Kassenzulassung dagegen weiter für einen Fehler. Das Gendiagnostikgesetz schreibe einen therapeutischen Nutzen solcher Tests vor, sagte er. Die habe der Test aber nicht. „Es gibt keine Therapie, es gibt nur Selektion“, sagte Hüppe mit Anspielung darauf, dass ein positives Testergebnis oftmals einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge hat.