In Hamburg hat mit Jahresbeginn für 4.580 Menschen die Amtsperiode als Schöffinnen und Schöffen begonnen. Sie werden am Amtsgericht und am Landgericht eingesetzt, weitere 321 sind als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht tätig, wie die Justizbehörde am Freitag mitteilte. Schöffinnen und Schöffen haben in Strafverhandlungen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und -richter. Die Amtszeit endet am 31. Dezember 2028. Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt.
Artikel teilen: