Der George Grosz wurde von den Nazis verfolgt, viele seiner Werke beschlagnahmt. Haben seine Erben deshalb Anrecht auf zwei seiner frühen Werke? Nein, findet eine Beraterkommission.
Zwei Gemälde des Malers und Grafikers George Grosz (1893-1959) muss die Stadt Bremen aus Sicht der Beraterkommission zu NS-Raubgut nicht wie gefordert an Grosz’ Erben zurückgegeben.
Das Gemälde “Pompe Funèbre” (1928) habe Grozs infolge seiner hohen Schulden seinem Galeristen Alfred Flechtheim überlassen und es sei als Teil dessen Nachlasses versteigert worden, argumentiert die Kommission in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Bei dem zweiten Bild “Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel” (1931) sei die Provenienz zwar unklar, aber auch hier gebe es keinen Hinweis auf einen Zusammenhang mit der Verfolgung des Künstlers durch die Nationalsozialisten.