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Zwei Grosz-Gemälde sollen nicht an Erben zurückgehen

Der George Grosz wurde von den Nazis verfolgt, viele seiner Werke beschlagnahmt. Haben seine Erben deshalb Anrecht auf zwei seiner frühen Werke? Nein, findet eine Beraterkommission.

Zwei Gemälde des Malers und Grafikers George Grosz (1893-1959) muss die Stadt Bremen aus Sicht der Beraterkommission zu NS-Raubgut nicht wie gefordert an Grosz’ Erben zurückgegeben.

Das Gemälde “Pompe Funèbre” (1928) habe Grozs infolge seiner hohen Schulden seinem Galeristen Alfred Flechtheim überlassen und es sei als Teil dessen Nachlasses versteigert worden, argumentiert die Kommission in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Bei dem zweiten Bild “Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel” (1931) sei die Provenienz zwar unklar, aber auch hier gebe es keinen Hinweis auf einen Zusammenhang mit der Verfolgung des Künstlers durch die Nationalsozialisten.

Grosz wurde während des Nationalsozialismus aufgrund seiner politischen Haltung und Weltanschauung individuell verfolgt. Zusätzlich wurden im Rahmen der Aktion “Entartete Kunst” 1937 rund 500 seiner Werke aus öffentlichem Besitz beschlagnahmt. Mitte Januar 1933 wanderte Grosz nach New York aus.