WARENDORF/FRÖNDENBERG – Zwei Flüchtlinge sind in der vergangenen Woche in westfälischen Gemeinden ins Kirchenasyl aufgenommen worden. Die Evangelische Kirchengemeinde Warendorf bei Münster gewährt einem syrischen Flüchtling Kirchenasyl. Der 24-jährige Asylbewerber sollte gemäß des Dublin-Abkommens nach Bulgarien abgeschoben werden, wo er nach Europa eingereist war, sagte Gemeindepfarrer Herwig Behring. Dorthin wolle er aber nicht zurück, weil er dort nach eigenen Angaben inhaftiert, verbal bedroht und misshandelt worden sei. Untergebracht ist der junge Mann in einer entwidmeten Kirche in Beelen im Kreis Warendorf, wie es hieß. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Das Netzwerk Kirchenasyl Münster sei an die Gemeinden im Umland mit der Bitte herangetragen, den Flüchtling aufzunehmen.
Auch die Evangelische Kirchengemeinde Fröndenberg und Bausenhagen bei Unna gewährt Kirchenasyl. Ein 21-jähriger Mann aus Westafrika solle ins Erstaufnahmeland Italien zurückgeführt werden, sagte die Vorsitzende des Presbyteriums, Annelie Richwin-Krause. Der junge Mann habe seine gesamte Familie durch einen Krieg in seiner Heimat verloren. In Italien habe er weitere traumatische Erlebnisse gehabt. Aus Angst, dorthin zurückgeschickt zu werden, habe sich der Moslem vor 14 Tagen hilfesuchend an die Gemeinde gewandt.
Mit dem Kirchenasyl soll die Frist für die Rückführung von sechs Monaten überbrückt werden, damit ein Asylverfahren hierzulande, statt in dem nach den Dublin-Regelungen zuständigen Land Italien, eingeleitet werden kann.
Die jeweils zuständigen Ausländerbehörden wurden den Angaben nach über die Aufnahme der beiden Männer ins Kirchenasyl informiert.
Nach der sogenannten Dublin-Regelung müssen Flüchtlinge in dem EU-Land, in das sie zuerst eingereist sind, Asyl beantragen. Für die Rückführung in dieses Land gibt es eine Frist von sechs Monaten. Durch Kirchenasyl kann diese Zeit überschritten werden. Dann kann das Asylverfahren in Deutschland geführt werden. epd
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