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Zeitung: Gesetzentwurf für elektronische Fußfessel liegt vor

Besserer Opferschutz durch Überwachung: Die elektronische Fußfessel für Täter häuslicher Gewalt soll nach dem Willen der Bundesregierung kommen. Ein Gesetzentwurf liegt vor, der noch weitere Maßnahmen enthält.

Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland könnten bald besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf für die Einführung einer elektronischen Fußfessel für die Täter liegt nun im Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) berichten.

Familiengerichte könnten dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung treffen, dass Täter, die beispielsweise ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen, eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Die Opfer sollen demnach über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn ihre Peiniger einen festgelegten Mindestabstand unterschreiten. Auch die Polizei soll dann automatisch alarmiert werden.

Zudem sollen die Familiengerichte laut Gesetzentwurf die Täter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Um den Richtern eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage zu ermöglichen, sollen sie zudem Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Schließlich sollen Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen härter bestraft werden, mit bis zu drei Jahre Gefängnis anstatt bisher zwei, wie es hieß. Hubig strebe an, dass die neuen Regelungen Ende 2026 in Kraft treten.