Nach dem Angriff auf einen Reporter hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 42-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt (Az.: 235 Ds 26/25). Nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch hatte Fadie Al Z. den Journalisten Thomas H. am 17. Dezember 2024 auf dem Flur im Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit geschlagen. Der 65-Jährige habe dabei ein Hämatom am linken Auge erlitten und zeitweise unter starken Kopfschmerzen und Übelkeit gelitten. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll es sich bei dem Opfer um Thomas Heise von „Spiegel-TV“ gehandelt haben.
H. hatte laut Gericht an dem betreffenden Tag im Gerichtsgebäude über ein ausländerrechtliches Verfahren gegen den Onkel von Fadie Al Z. berichtet und auch Filmaufnahmen auf dem Flur gemacht. Als er Fadie Al Z. sowie weitere anwesende Familienmitglieder nach einer Stellungnahme gefragt habe, habe dieser ihm unvermittelt und mit Wucht ins Gesicht geschlagen.
Der Angeklagte habe die Tat am Mittwoch eingeräumt und als Motiv angegeben, sich von den Filmaufnahmen gestört gefühlt zu haben. Er habe sich zudem bei dem Journalisten entschuldigt. Dieser habe die Entschuldigung jedoch nicht angenommen.
Die zuständige Richterin wertete laut Gericht den Schlag gegen den Journalisten als Angriff auf die Pressefreiheit. Das sei nicht hinnehmbar. Eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung sei angesichts der Vorstrafen des Angeklagten nicht in Betracht gekommen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.