Sogenannte Minijobs sind beliebt, aber auf lange Sicht nicht unproblematisch. Denn wer jetzt keine Sozialbeiträge dafür abführen muss, sorgt auch nicht für soziale Absicherung später.
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist weiter gestiegen – von 7,6 Millionen Minijobbern im Juni 2022 auf rund 7,9 Millionen im Juni 2023. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken an die Bundesregierung hervor, aus der die “Neue Osnabrücker Zeitung” (Donnerstag) zitiert.
Demnach sind rund 4,5 Millionen Beschäftigte ausschließlich in einem Minijob tätig. 60 Prozent von ihnen sind Frauen. Rund 3,4 Millionen Menschen haben einen Minijob zusätzlich zu einer weiteren Tätigkeit. Im Juni 2022 waren das noch rund 3,25 Millionen, also 150.000 weniger.
Laut der Bundesagentur für Arbeit sind Minijobs geringfügige Beschäftigungen mit derzeit höchstens 538 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Weil bei Minijobs keine Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt werden, sorgen sie nicht für eine zusätzliche soziale Absicherung.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Susanne Ferschl, führt den Anstieg bei den Minijobs auf die Kopplung an den steigenden Mindestlohn zurück. Dieser “eklatante Fehler der Ampel-Regierung” müsse korrigiert werden. Minijobs seien “meist schlecht entlohnt, befristet, aufgrund des geringen Stundenumfangs nicht existenzsichernd und bieten keinerlei soziale Absicherung”. Die Minijob-Grenze müsse wieder vom Mindestlohn entkoppelt werden, “damit diese prekäre Beschäftigung nicht immer noch weiter ausgeweitet, sondern endlich eingedämmt wird”, forderte Ferschl.
Kritiker argumentieren, dass die Kopplung Minijobs attraktiver macht und verfestigt, anstatt sie abzubauen, denn mit dem Anstirg des Mindestlohns steigt auch die maximale Entlohnung für Minijobs. Ab Jahresbeginn 2025 wird diese 556 Euro betragen, wenn der Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 Euro steigt.