Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist in Niedersachsen im vergangenen Jahr um rund sieben Prozent gestiegen. 2023 seien landesweit insgesamt 18.370 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen worden, teilte das Landesamt für Statistik am Mittwoch in Hannover mit. In mehr als elf Prozent der Fälle sei dabei eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt worden. Bereits im Jahr 2023 waren die Fälle von Kindeswohlgefährdungen gegenüber 2022 gestiegen.
Insgesamt stellten die Jugendämter den Angaben zufolge in ihren Überprüfungen der Familienverhältnisse bei 4.261 Kindern eine Kindeswohlgefährdung fest. Bei 2.133 Kindern handelte es sich sogar um eine akute Gefährdung. 2.128 Kindern waren keiner konkreten, aber eine latent existierenden Gefahr ausgesetzt. Typische Anzeichen waren Vernachlässigung sowie psychische und körperliche Misshandlungen.
Der Schutz von Kindern ist im Paragrafen 8a des achten Sozialgesetzbuches unter dem Titel „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ geregelt. Werden Anhaltspunkte für die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bekannt, so muss das Gefährdungsrisiko von Fachkräften der Jugendämter überprüft und eingeschätzt werden. Das Ergebnis entscheidet, ob und welche Schutzmaßnahmen einzuleiten sind.