Die Zahl der von bayerischen Familiengerichten im Jahr 2024 angeordneten Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Es seien 3.202 Maßnahmen eingeleitet worden und damit 99 Fälle oder 3,2 Prozent mehr als noch 2023, teilte das bayerische Landesamt für Statistik am Mittwoch in Schweinfurt mit. Betroffen waren in 1.718 Fällen Jungen und in 1.484 Fällen Mädchen.
In 1.901 Fällen wurde die elterliche Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen, in 733 Fällen davon vollständig. Darüber hinaus mussten Eltern aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in mehr als 700 Fällen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, teilten die Statistiker weiter mit. In weiteren 438 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch Eltern oder Dritte beeinträchtigt wird. Familiengerichte müssen durch Jugendämter dann eingeschaltet werden, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohls nur durch eine Gerichtsentscheidung abwenden lässt. Zu möglichen Maßnahmen zählen Weisungen, Gebote und Verbote oder Auflagen zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge. (2170/02.07.2025)